Wegen anhaltender Trockenheit gilt in Zürich ein Grillverbot. Ab Freitagmorgen darf niemand mehr mit Holzkohle oder offenem Feuer grillieren. Das betrifft sogar den eigenen Balkon.

Wer fürs Wochenende Grillpläne hatte, muss umdisponieren. Ab Freitag, 17. Juli, 10 Uhr, gilt in der Stadt Zürich ein allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot. Ab diesem Zeitpunkt darf im Freien weder Feuerwerk noch offenes Feuer angezündet werden. Das teilte die Stadt am Donnerstag mit.
Konkret bedeutet das Grillverbot in Zürich: Keine Feuer mehr, die mit Holz oder Kohle betrieben werden. Zudem gilt das Verbot nicht nur auf öffentlichen Grillplätzen, sondern auch im privaten Garten und sogar auf dem eigenen Balkon. Erlaubt bleiben Gas- und Elektrogrills. Diese müssen aber auf stabilem Untergrund stehen und streng überwacht werden.
Grillverbot Zürich: Anhaltende Trockenheit als Auslöser
Grund für die Massnahme ist die seit Wochen andauernde Hitze und die daraus resultierende Trockenheit. Im Kanton Zürich gilt bereits seit Ende Juni ein Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt. Zudem gilt für den Kanton die Waldbrandgefahrenstufe vier von fünf. Deshalb beurteilt das Sicherheitsdepartement der Stadt Zürich die Lage als kritisch und schränkt den Umgang mit Feuer nun zusätzlich ein.
Auf eine baldige Entspannung darf man nicht hoffen. Gemäss den Wetterprognosen lässt sich keine nachhaltige Entspannung der Situation erwarten. Denn der angekündigte Regen dürfte nur punktuell als Platzregen ausfallen. Das Verbot gilt entsprechend so lange, bis die Stadt es explizit wieder aufhebt.
Verstösse gegen das Grillverbot werden geahndet
Verstösse gegen das Grillverbot Zürich werden polizeilich geahndet, betont die Stadt. Zudem sind neben dem Grillieren auch Höhenfeuer und das Abbrennen von Feuerwerk untersagt. Damit reiht sich die Stadt Zürich in eine wachsende Zahl von Gemeinden ein. Denn Dutzende Zürcher Gemeinden hatten bereits zuvor ein Feuerverbot erlassen. Betroffen sind unter anderem der ganze Bezirk Meilen, viele Gemeinden am Zürichsee, der Bezirk Horgen sowie grosse Teile des Zürcher Oberlands und des Weinlands.
Wer trotzdem nicht auf Grilladen verzichten will, muss auf den Elektro- oder Gasgrill ausweichen.








