Anonyme Gewaltdrohungen gegen die Universität Zürich auf der App Jodel lösten im Juni 2024 einen Polizeieinsatz aus. Das Aargauer Obergericht sprach den 32-jährigen Schweizer nun frei, weil die entscheidenden Beweise auf illegalem Weg beschafft wurden.

Im Juni 2024 kündigte ein anonymer Nutzer auf der Internet-Plattform Jodel an, Professoren an der Universität Zürich zu töten. Die Ankündigung löste einen Polizeieinsatz aus. Bei den Ermittlungen identifizierte die Kantonspolizei Zürich einen 32-jährigen Schweizer als Verfasser der Drohungen.
Um die Person zu identifizieren, beschaffte sich die Kantonspolizei Zürich die Nutzerdaten in Deutschland. Dabei hielt sie den vorgeschriebenen Rechtsweg nicht ein. Die Daten wurden damit auf unrechtmässigem Weg erlangt.
Beweise nicht verwertbar
Das Aargauer Obergericht sprach den 32-jährigen Schweizer frei. Weil sich die Ermittler die Nutzerdaten auf illegalem Weg beschafft hatten, waren die in Deutschland erhobenen Beweise nicht verwertbar. Ohne diese Beweise liess sich die Täterschaft nicht mehr belegen.
Das entsprechende Urteil des Aargauer Obergerichts wurde am Dienstag veröffentlicht. Der Fall zeigt, dass rechtswidrig beschaffte Beweismittel vor Gericht nicht berücksichtigt werden dürfen, was im vorliegenden Fall zum Freispruch führte.
Der beschuldigte Schweizer war wegen der auf Jodel publizierten Gewaltdrohungen gegen die Universität Zürich angeklagt worden. Die Drohungen hatten seinerzeit zu einem grösseren Polizeieinsatz geführt, da eine konkrete Gefährdung von Professoren und weiteren Personen an der Hochschule nicht ausgeschlossen werden konnte.








