Das Bundesgericht erlaubt den Städten Zürich und Winterthur die Einführung kommunaler Mindestlöhne. Die höchste Instanz der Schweiz hob damit ein Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts auf, das die Mindestlöhne für rechtswidrig erklärt hatte.

Der Rechtsstreit begann nach den Volksabstimmungen vom Juni 2023. Dabei stimmten die Bürger in beiden Städten den Mindestlöhnen mit deutlichen Mehrheiten zu. In Zürich sagten 69,43 Prozent Ja, in Winterthur 65 Prozent. Daraufhin reichten Wirtschaftsverbände wie der Gewerbeverband der Stadt Zürich und die Handelskammer Winterthur Beschwerden ein.
Verwaltungsgericht hatte Mindestlohn-Regelung aufgehoben
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich gab den Beschwerdeführern im November 2024 recht. Es hob die Mindestlohn-Verordnungen auf. Die Richter argumentierten, die Städte hätten keine Kompetenz für solche Regelungen. Folglich zogen beide Städte den Entscheid an das Bundesgericht weiter. Dieses erklärte nun die kommunalen Mindestlöhne für rechtmässig. Das berichtet der Kanton Zürich in einer Medienmitteilung.
Die Mindestlöhne betragen 23,90 Franken pro Stunde in Zürich und 23 Franken in Winterthur. Von den neuen Mindestlöhnen profitieren vor allem Angestellte in Tieflohnbranchen. Dazu gehören Gastronomie, Reinigung und Detailhandel. Laut der Gewerkschaft Unia erhalten damit rund 30’000 Personen mehr Lohn.
Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Gemeinden im Kanton Zürich über eine sehr weitgehende Autonomie verfügen. Die Kantonsverfassung zähle die von einer Gemeinde zu erfüllenden öffentlichen Aufgaben nicht abschliessend auf. Deshalb bestehe kein Verfassungsvorbehalt, der es den Gemeinden untersagen würde, einen Mindestlohn festzulegen.
30’000 Personen profitieren von höheren Löhnen
Zürichs Sozialvorsteherin Céline Widmer begrüsst den Entscheid. Sie erklärt: «Das Bundesgericht bestätigt damit den Handlungsspielraum der Gemeinden und betont ihre Bedeutung, um zweckmässige Lösungen für anstehende Herausforderungen zu finden.» Insbesondere in der Sozialpolitik seien Städte und Gemeinden oft am nächsten dran und brächten viel Know-how aus der Praxis mit.
Der Entscheid könnte ausserdem andere Schweizer Gemeinden ermutigen, ähnliche Regelungen einzuführen. Das Bundesgericht hat sich bereits mehrmals mit staatlichen Mindestlöhnen befasst. Es erklärte diese in Genf, Neuenburg und Tessin als rechtmässig. Auch Basel-Stadt und die Stadt Luzern haben staatliche Mindestlöhne eingeführt.
Für die Zentralschweiz ist der Bundesgerichtsentscheid von Bedeutung. Auch hier werden Diskussionen über Mindestlöhne geführt. Die Stadt Luzern prüft bereits ähnliche Massnahmen gegen Tieflöhne. Der Entscheid schafft nun Rechtssicherheit für Gemeinden, die eigene sozialpolitische Wege gehen wollen.
Wann die Mindestlöhne in Zürich und Winterthur konkret in Kraft treten, ist noch offen. Die Städte müssen nun die praktische Umsetzung organisieren. Wirtschaftsverbände prüfen weitere rechtliche Schritte. Gleichzeitig feiern Gewerkschaften den Entscheid als Durchbruch für faire Löhne.








