Beim Bezirksgericht Dietikon steht eine 48-jährige Pflegehelferin vor Gericht. Sie soll pflegebedürftigen Seniorinnen und Senioren in den Kantonen Zürich und Luzern Bargeld und Wertsachen im Wert von knapp 70’000 Franken gestohlen haben.

Die Originalmitteilung hat vor wenigen Tagen beim Bezirksgericht Dietikon Anklage erhoben. Betroffen ist eine 48-jährige Pflegehelferin aus Polen. Ihr wird gewerbsmässiger Diebstahl vorgeworfen. Konkret soll sie in Liegenschaften von pflegebedürftigen Seniorinnen und Senioren in den Kantonen Zürich und Luzern Bargeld sowie Wertsachen entwendet haben. Der Gesamtwert beträgt knapp 70’000 Franken.
66’000 Franken von betagtem Ehepaar
Laut Anklage suchte die Beschuldigte zwischen Ende Mai 2023 und Ende November 2025 wiederholt nach Bargeld und Wertgegenständen. Der Tatort war ein Privathaushalt in einer Limmattaler Gemeinde. Dabei soll sie einem betagten Ehepaar Vermögenswerte im Gesamtwert von rund 66’000 Franken entwendet haben.
Zusätzlich wird ihr ein weiterer Fall vorgeworfen. So soll sie im Januar 2026 in einem Privathaushalt im Kanton Luzern zugeschlagen haben. Dabei entwendete sie einer pflegebedürftigen Frau Bargeld und Wertgegenstände im Wert von rund 2’500 Franken. Die Beschuldigte war in der Schweiz als Pflegehelferin tätig. Zudem wohnte sie bei den intensiv betreuten Personen in deren Liegenschaften.
Vertrauensverhältnis ausgenutzt
In beiden Fällen soll die Beschuldigte das Nähe- und Vertrauensverhältnis ausgenutzt haben. Dieses hatte sie im Rahmen ihrer Betreuungstätigkeit zu den Geschädigten aufgebaut. Inzwischen ist die Frau geständig. Entsprechend beantragt die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Zudem fordert sie eine Landesverweisung für die Dauer von acht Jahren.
Mit der Anklageerhebung gingen die Verfahrens- und die Kommunikationshoheit auf das Bezirksgericht Dietikon über. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.








