Musikproduktionen, Aufführungen, Studioaufnahmen, Instrumente, Technik, Promotion, angemessene Honorare sowie die Verbreitung von Musik verursachen hohe Kosten, die durch die Einnahmen aus Konzerten und Streaming in den meisten Fällen nicht abgedeckt werden. Deshalb sind Musikschaffende auf Fördergelder angewiesen, welche darüber hinaus die finanzielle Basis für Experimente und die Umsetzung kreativer Projekte bieten. Der Kanton Zürich, hier konkret die Fachstelle Kultur, offeriert Einzelkünstler:innen, Ensembles, Musikprojekten und Veranstaltern eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten, ohne die unsere derzeitige kulturelle Vielfalt auf lange Sicht nicht möglich wäre.
Förderung von Kulturschaffenden mit Schwerpunkt Musik
Mit Projektbeiträgen fördert der Kanton Zürich die Kreativität verschiedenster Musiksparten, darunter Jazz, Klassik, Pop, elektronische Musik und Rap. Professionelle Zürcher Einzel-Musikschaffende werden ebenso finanziell unterstützt wie Bands, Musiktheater, Festivals, Konzertreihen sowie Chöre und Orchester unter professioneller Leitung. Im Mittelpunkt der Förderung steht der Konzertauftritt selbst, wobei von der Produktion über Promotionsmassnahmen bis hin zur Vermittlung der gesamte Schaffensprozess Berücksichtigung findet.

Förderkriterien für Projektbeiträge
Bei der Beurteilung von Gesuchen für Fördergelder legt die Zürcher Fachstelle Kultur folgende Kriterien zugrunde:
- Musikalische Professionalität und Qualität
- Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz (Stichwort: eigenständige künstlerische Handschrift)
- Bedeutung für die kulturelle Vielfalt und Diversität des kulturellen Angebots im Kanton Zürich
- Sorgfältige Planung, plausibles Finanzkonzept und realistisches Budget
- Angemessene Honorierung der Musikschaffenden, wobei die Vergütung den Empfehlungen des Schweizerischen Musikverbandes und SONART entsprechen sollte.

Ausschlusskriterien
Produktionen von Kinder- und Jugendensembles, Projekte im Rahmen von (Musik-)Schulen oder Aus- und Weiterbildungen sowie Vorhaben im Zusammenhang mit Wettbewerben, Kongressen, Symposien und Benefizveranstaltungen erhalten keine Unterstützung. Auch Produktionen ausserkantonaler Ensembles sind ausgeschlossen, es sei denn, sie nehmen im Musikangebot des Kantons einen wichtigen Stellenwert ein.

Mehrjährige Förderung
Neben einmaligen finanziellen Beträgen bietet der Kanton Zürich Kulturschaffenden auch finanzielle Hilfen, die über mehrere Jahre hinweg gezahlt werden:
- Mehrjährige Förderung für Gruppen: Professionelle Zürcher Musikgruppen und Ensembles können für ihre kontinuierliche künstlerische Tätigkeit über mehrere Jahre hinweg Unterstützung erhalten.
- Mehrjährige Förderung für Veranstaltungen: Veranstalter:innen von Festivals, Konzertreihen und ähnlichen Formaten können über mehrere Jahre hinweg Fördergelder bekommen.
Zusätzlich zu den genannten Förderinstrumenten vergibt der Kanton Zürich Anerkennungsbeiträge an ausgewählte Musikschaffende. Diese finanziell unterlegten Auszeichnungen würdigen herausragende künstlerische Leistungen und sollen die weitere Entwicklung der Künstler:innen fördern.

Gesuchseingabe
Anträge auf Förderung können ausschliesslich über das elektronische Gesuchsportal der Fachstelle Kultur Zürich eingereicht werden. Um die Erfolgschancen zu erhöhen, ist es empfehlenswert, sich vor der Antragstellung ausführlich über die spezifischen Anforderungen und Fristen zu informieren und den Antrag entsprechend zu formulieren. Die Beurteilung der Gesuche erfolgt durch die Fachgruppe Musik der Kulturförderungskommission. Dieses Gremium setzt sich aus erfahrenen Fachpersonen zusammen, die die Qualität und Relevanz der eingereichten Projekte evaluieren.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Förderinstrumenten, den Anforderungen und dem Antragsprozess finden Sie im Merkblatt Musik der Fachstelle Kultur. Dieses Dokument bietet einen umfassenden Überblick und dient als Leitfaden für alle Musikschaffenden, die eine Förderung im Kanton Zürich anstreben.